Diese schöne weibliche Glückskatze ist am 21.12.20 in Buxtehude Neuland zugelaufen. Sie ist nicht gechippt und wartet auf ihre Besitzer,...
Ein Tier ist mir zugelaufen
Alle Heim- und Haustiere fallen unter das Fundrecht (§ 965-984 BGB) Der Finder hat den Fund unverzüglich dem Eigentümer oder dem zuständigen Fundbüro zu melden. Das Tier einfach so behalten dürfen Sie nicht.
Wenn Sie selbst ein zugelaufenes Tier bei sich aufgenommen haben, können Sie eine Anzeige aufgeben.
Ist das Tier verletzt oder krank, muss es direkt zum Tierarzt gebracht werden. Die Kosten trägt die Kommune. Ist das Tier gechipt, kann der Chip hier ausgelesen werden. Hat der Halter sein Tier zum Beispiel beim Deutschen Tierschutzbund e.V. oder bei TASSO. registriert, kann er seinen Liebling bald wieder in die Arme schließen.
Wenden Sie sich bitte unverzüglich an das zuständige Tierheim oder die nächstgelegene Polizeidienststelle. Dort wird der Findling als Fundsache registriert und an das zuständige Tierheim oder den örtlichen Tierschutzverein übergeben. Der Finder wird namentlich erfasst und hat somit seine Anzeigepflicht erfüllt. Zu melden sind der Fundort, die Fundzeit und der derzeitige Aufenthaltsort. Außerdem muss eine genaue Beschreibung des Tieres erfolgen.
Es wird dann versucht, den Halter ausfindig zu machen. Hier kann TASSO kontaktiert werden und die Tierarztpraxen der Umgebung. Weiterhin können Plakate mit der Beschreibung des Tieres ausgehängt werden. Hilfreich kann auch eine Annonce im örtlichen Tageblatt sein. Prüfen Sie auch Anzeigen dahingehend, ob das Tier irgendwo vermisst wird.
Oftmals haben sich hier soziale Netzwerke wie Facebook als sehr nützlich erwiesen.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit eine Anzeige auf unserer Homepage aufzugeben.
Sie haben auch die Möglichkeit das Tier bei sich aufzunehmen? Sprechen Sie dies bitte immer mit dem Tierheim oder der Polizei ab. Wenn der Besitzer innerhalb der folgenden sechs Monate nicht ermittelt werden kann, haben Sie die Möglichkeit das Tier zu behalten.